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Einzelkuren

Wenn ein Hamburger Schulkind in eines der beiden Heime des
Hamburger Schulvereins zur Kur verschickt werden soll, braucht es
dafür eine ärztliche Befürwortung.

Die Kuranträge werden von den Hamburger Schulärzten gestellt.
Eltern und Lehrer und soziale Dienste können einvernehmlich die
Teilnahme von einzelnen Kindern an einer Kur bei der zuständigen
Schularztstelle beantragen.

Die Kurvergabe erfolgt durch die Entsendestelle der Behörde für
Bildung und Sport. Die Entsendestelle berechnet auch die Höhe
des Kostenanteils, den die Eltern je nach ihrer wirtschaftlichen
Lage zu tragen haben.

Einzelkuren werden nach Möglichkeit in der Zeit der Schulferien vergeben.